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Datum
23.05.2022

Hausbesitzer aufgepasst: Neuberechnung der Grundsteuer

Bereits Im Jahr 2018 hat das Verfassungsgericht entschieden: Das System der grundsteuerlichen Bewertung ist verfassungswidrig. Die Reform der Grundsteuer wurde auf den Weg gebracht und die Umsetzung startet bereits in diesem Jahr. Bis zum 31.10.2022 müssen Grundstückseigentümer eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts beim Finanzamt digital abgeben.

Grundsteuerreform
(GettyImages/Chainarong Prasertthai)

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab 1. Januar 2025 gilt in Deutschland eine neu berechnete Grundsteuer.
  • Grundlage für die Neuberechnung bildet die Grundsteuerreform, deren Umsetzung bereits in diesem Jahr startet.
  • Grundstückseigentümer müssen zwischen dem 1.07. und 31.10.2022 eine Grundsteuererklärung über das Steuer-Portal ELSTER einreichen.
  • Die erforderlichen Angaben in der Grundsteuererklärung unterscheiden sich je nach Bundesland.
  • Eine Neubewertung der Grundsteuer im Bundesmodell soll anschließend alle sieben Jahre stattfinden.

Was ist die Grundsteuer?

Die Grundsteuer zählt zu den grundlegenden Steuerabgaben, die Eigentümer von Immobilien zahlen müssen. Sie wird jährlich auf den Grundbesitz erhoben, also Grundstücke einschließlich der Gebäude sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Für Städte und Gemeinden gehört die Grundsteuer zu den wichtigsten Einnahmequellen. Mit ihr werden unter anderem Kitas, Schulen als auch die örtliche Infrastruktur finanziert.

Bisher berechneten Bundesländer und Kommunen die Grundsteuer mithilfe von Grundstückswerten aus den Jahren 1964 (Westdeutschland) und 1935 (Ostdeutschland). Das Bundesverfassungsgericht erklärte 2018 das System zur grundsteuerlichen Bewertung jedoch als verfassungswidrig, sodass die Grundsteuer zwingend reformiert werden musste. Diese Reform startet bereits in diesem Jahr und soll bis 2025 abgeschlossen sein.

Grundsteuerreform 2025: Was ändert sich?

Ab dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland eine neu berechnete Grundsteuer. Zu diesem Stichtag tritt das Grundsteuer-Reformgesetz in Kraft, das dafür sorgen soll, dass für Grundstücke ähnlicher Lage und Größe zukünftig auch die gleiche Grundsteuer anfällt. Damit die neue Grundsteuer korrekt berechnet werden kann, müssen folglich Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden. Dafür sind alle Grundstückseigentümer zwischen dem 1. Juli und 31. Oktober 2022 verpflichtet, eine separate Grundsteuererklärung elektronisch beim Finanzamt am Ort der Immobilie abzugeben.

Mithilfe der Angaben aus dieser individuellen Grundsteuererklärung stellt das Finanzamt schließlich einen Grundsteuerwertbescheid und Grundsteuermessbescheid aus. Diese Bescheide sind die Grundlage, damit Städte und Kommunen die neue Grundsteuer feststellen können.

Mit der Reform kommt viel Arbeit auf die Finanzämter und Immobilienbesitzer zu: Im Jahr 2022 müssen in ganz Deutschland etwa 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Neben der Größe des Grundstücks und der Gebäudefläche entscheidet nun auch die Lage über die Höhe der Grundsteuer.

Wie hoch die zukünftige Grundsteuer für Immobilien und somit die Belastung für Eigentümer sein wird, ist derzeit noch unklar. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Grundsteuer in strukturschwachen Gegenden in Zukunft geringer ausfallen wird. Für Mieterinnen und Mieter, die in Städten mit hohen Immobilienpreisen wohnen, könnte die Grundsteuerreform hingegen zu höheren Kosten führen, da die Steuer weiterhin von Eigentümern auf die Betriebskosten umgelegt werden darf.

Info: So setzt sich die Grundsteuer zusammen
Die Grundsteuer errechnet sich aus dem Grundsteuerwert, der Steuermesszahl und dem individuellen Hebesatz der Gemeinde. Das dreistufige Verfahren zur Berechnung der Grundsteuer bleibt also auch nach der Reform bestehen.

Frühzeitig Benutzerkonto im ELSTER-Portal erstellen

Damit die neue Grundsteuer fehlerfrei berechnet wird, werden Grundeigentümer öffentlich als auch schriftlich dazu aufgefordert, eine Grundsteuererklärung abzugeben. Dies erfolgt über die Steuerplattform ELSTER . In Ausnahmefällen kann sie auch auf Papier dem zuständigen Finanzamt zugestellt werden.

Sollten Sie noch kein Benutzerkonto auf der Steuerplattform ELSTER haben, lohnt sich eine frühzeitige Registrierung. Das Password wird per Post zugestellt, was unter Umständen einige Wochen dauern kann. So vermeiden Sie mögliche Verspätungszuschläge bei Fristüberschreitungen.

Was muss in der Grundsteuererklärung angegeben werden?

Die Grundsteuererklärung beinhaltet alle wichtigen Angaben zu Ihrem Wohngrundstück. Die erforderlichen Daten und Berechnungsmodelle unterscheiden sich jedoch je nach Bundesland stark. Eine Übersicht bietet die folgende Tabelle:

Berechnungsmodell Bundesland Berechnungsgrundlage
Bundesmodell Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen Bodenrichtwert, Fläche der Immobilie, Nettokaltmiete, Alter des Gebäudes
Bundesmodell mit Abweichungen Baden-Württemberg, Saarland, Sachsen Grundstücksart, Nutzungsart, Bodenrichtwert
Flächenmodell Bayern Grundstücksfläche, Nutzung
Flächen-Faktor-Modell Hessen Grundstücksfläche, Lage
Flächen-Lage-Modell Niedersachsen Grundstücksfläche, Nutzung, Lage-Faktor

Für das Bundesmodell, das in den meisten Bundesländern zum Einsatz kommt, müssen folgende Daten in der Grundsteuererklärung enthalten sein:

  • Allgemeine Grundbuchdaten
  • Bodenrichtwert
  • Immobiliennutzung (Wohnen/Gewerblich)
  • Wohnfläche
  • Immobilienart
  • Wohnungszahl und Größe
  • Garagen/Stellplätze
  • Baujahr
  • Nettokaltmiete

Die erforderlichen Angaben in den weiteren Modellen unterscheiden sich zum Teil stark. Informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Finanzamt, welche Daten konkret benötigt werden.

Fazit: Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung 2022 beachten

Eigentümer von Immobilien kommen um die Abgabe einer Grundsteuererklärung in diesem Jahr nicht herum. Umso wichtiger ist es, sich bereits im Vorfeld um die im jeweiligen Bundesland erforderlichen Angaben zu kümmern und die Erklärung fristgerecht bis spätestens 31. Oktober 2022 über die Steuerplattform ELSTER elektronisch einzureichen. Eine Neubewertung der Grundsteuer im Bundesmodell soll anschließend alle sieben Jahre stattfinden.

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